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Verhaltensregeln

Verhaltensregeln im Dojang

Koreanisches Zeichen für Geist

Im Taekwondo gibt es, wie in jeder Sportart, eine Vielzahl von Verhaltensregeln. Da das Taekwondo, und somit auch seine Regeln, seinen Ursprung in Asien hat, mögen manche dieser Regeln für einen Europäer auf den ersten Blick etwas ungewöhnlich erscheinen. Sie sind jedoch die Grundlage für die hohe Disziplin, welche das Taekwondo bestimmt. Die Einhaltung dieser Regeln ist auch der Garant dafür, dass trotz dieses extrem dynamischen Sports das Verletzungsrisiko äußerst gering ist - egal in welchem Alter man ist. Und sie sind nicht zuletzt Bestandteil der geistigen Entwicklung - dem Do - des Sportlers.

Hier nun einige der wichtigsten Grundsatzregeln:

- erscheine immer pünktlich zur Übungsstunde
- verneige Dich bei jedem Betreten und Verlassen des Dojangs
- verneige Dich vor dem Beginn einer jeden Partnerübung vor Deinem Trainingspartner, um ihm zu zeigen, dass Du ihn achtest und respektierst
- achte auf Deine Anzugsordnung (sauberer Dobok, lege Deinen Gürtel innerhalb der Trainingsfläche niemals ab, trage keine Schuhe, Uhren oder Schmuck)
- verhalte Dich während des Trainings ruhig und konzentriert
- folge den Anweisungen Deines Trainers
- Handys sind nicht erlaubt
- den Übungsraum darfst Du während der Übungsstunde nur mit Erlaubnis des Trainers verlassen

§ 227 BGB Selbstverteidigungsparagraph

Selbstverteidigungsparagraph / Verhältnismäßigkeit

Gemäß Paragraph 227 BGB ist es nicht strafbar, sich oder andere gegen einen rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff mit den dazu notwendigen Mitteln und im Rahmen seiner Möglichkeiten zu verteidigen. Das bedeutet, dass ich mich gegen Zivilpersonen, also z.B. nicht gegen Polizisten im Dienst, wehren darf, die mich oder dritte Personen an Gesundheit oder Eigentum im gegenwärtigen Augenblick schädigen, oder es vorhaben.
Mit Bezug auf "notwendige Mittel" ist gemeint, dass man den Angreifer nicht oder möglichst wenig verletzen sollte. Damit ist die Verhältnismäßigkeit der Verteidigung gemeint. Die Heftigkeit der Verteidigung richtet sich also auch nach der Bedrohlichkeit des Angriffs. Um als Kampfsportler nicht später selbst als Angeklagter vor Gericht stehen zu müssen, ist gerade dies ein sehr wichtiger Punkt. Ist eine körperliche Art der Selbstverteidigung trotz aller Bemühungen nicht zu verhindern gewesen, sollte man immer und unverzüglich Anzeige gegen den Angreifer erstatten und, wenn möglich, eventuelle Zeugen benennen. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, so ist für den Richter der Ausbildungsstand, das Geschlecht des Verteidigers sowie die Anzahl der Angreifer und deren Bewaffnung zur Feststellung der Verhältnismäßigkeit wichtig.
Als Frau darf man sich also durchaus anderer Mittel bedienen, um Angreifer abzuwehren. Als Meister einer Kampfkunst muss man aber schon genauer beachten wie kräftig man den abschließenden Schlag ausführt oder ob man überhaupt schlägt.
Noch zu erwähnen ist an dieser Stelle § 226 BGB, welcher besagt, dass das Ausüben eines Rechtes (Notwehr) unzulässig ist, wenn es nur den Zweck hat, einem anderen zu schaden. Man darf also nach der Abwehr eines Angriffs nicht zum Gegenangriff übergehen. Da dies nicht mehr der Verteidigung dient, sondern lediglich dazu, den Angreifer zu verletzen.

Weitere Infos unter: Notwehr - Die rechtliche Seite

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